Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen sowie 2 Einfamilienhäuser auf Fl.Nr. 1415, 1414/16, 1415/2, Gemarkung Altensittenbach, Laubenweg 8; Antragstellerin : Traut Claudia


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1415, 1414/16, 1415/2 Gemarkung  Altensittenbach, Laubenweg 8, das städtische Einvernehmen wie folgt:

a) Doppelhaus auf einer Teilfläche von rd. 740 m²:
Einer Abweichung vom Beb.pl. Nr. 5 wird wie folgt zugestimmt:
  • Überschreitung der Baugrenzen um ca. 5 m nach Westen sowie ca. 2 m nach Norden
  • Überschreitung der Baugrenzen für insgesamt 2 Garagen und 2 Stellplätze
  • Geringfügige Überschreitung der Geschosshöhen

Es wird empfohlen,
  • die Lage der Stellplätze unmittelbar am Laubenweg nochmals zu überprüfen, um ein Zu-/Ausfahren aufgrund der geringen Breite des Laubenwegs (< 5 m) sicher zu stellen
  • die Dacheindeckung des Hauses „in rot“ vorzunehmen
  • den Walnussbaum möglichst zu erhalten

Das Doppelhaus ist auf „1 Wohneinheit pro Haushälfte“ zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Einzelhaus auf einer Teilfläche von 670 m² (Westseite)
Einer Abweichung vom Beb.pl. Nr. 5 im Sinne „Errichtung außerhalb eines Baufensters“ wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass  
  • die Stellung des Hauses so erfolgt, dass die Firstrichtung  „West-Ost“ erfolgt
  • das Haus auf max. 1 Wohneinheit beschränkt wird, da mehr als zwei Garagen bzw. Stellplätze auf dieser Teilfläche nicht vertretbar sind bzw. das Grundstück zu sehr verdichten würden; darüber hinaus erlaubt die Enge des Laubenweges kein Parken auf der Straße.
  • die Dachfarbe  „in rot“ erfolgt
  • der vorhandene Mammutbaum durch die Baumaßnahme nicht beschädigt werden darf und zwingend zu erhalten ist (auch wenn er nicht in der Baumschutzverordnung steht)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 3

c) Einzelhaus auf einer Teilfläche von ca. 355 m² (Ostseite)
Einer Abweichung vom Beb.pl. Nr. 5 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass
  • die Errichtung außerhalb eines Baufensters nur für ein Einzelhaus mit einer Größe von ca. 8 m*8 m mit max. 1 Wohneinheit  erfolgt,
  • die Dachfarbe „in rot“ erfolgt
  • die Zufahrtsbreite insbesondere im Ein-/Ausfahrtsbereich aufgrund der dortigen (noch geringeren) Straßenbreite von ca. 4 m hinsichtlich Schleppkurve/ Einfahrtskurve nochmals überprüft wird

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 14:32 Uhr