Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Aufstufung der östlichen Max-Reger-Straße zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – insbesondere der Art. 7, 46 und 47 sowie 53 und 54 BayStrWG – ist die neue gebaute östliche Max-Reger-Straße zur Ortsstraße aufzustufen.

Das umzustufende, 191 m lange Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Max-Reger-Straße (Fl. Nr. 693 Gemarkung Hersbruck) beginnt am neuen Ende des öffentlichen Feld- und Waldweges an der Ostgrenze der Fl. Nr. 660 bzw. der Fl. Nr. 693/5. Es endet bei der Einmündung in den Hans-Sachs-Ring, Ostgrenze Fl. Nr. 705.
Die neu gebaute Erschließungsstraße umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 664/4, 664/7, 665/2, 681/2, 692/3, 693, 710/7, 710/8, 710/9, 710/10 und 714/3; diese sollen zu einem neuen Grundstück Fl. Nr. 693 verschmolzen werden.
Das Verfügungsrecht besteht, nachdem die notwendigen Grundabtretungen notariell beurkundet sind, durch Eigentum an der Straßenfläche. Träger der Straßenbaulast wird die Stadt Hersbruck.
Die Aufstufung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 15:32 Uhr