Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hersbruck
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 25.02.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachstehenden Beschluss zu fassen:
- Das Haushaltskonsolidierungskonzept vom 18.02.2020 wird um die nachstehend aufgelisteten Punkte ergänzt und fortgeschrieben.
Ziel der fortgeführten Haushaltskonsolidierung ist es, alsbald wieder freie Spannen zu erreichen, um einen dauerhaften weiteren Schuldenabbau zu gewährleisten.
Hierzu wird im Haushalt 2021 auf die Aufnahme von Krediten verzichtet!
Im Einzelnen werden bzw. wird
- nachstehende im Entwurf des HH 2021 bislang enthaltene freiwillige Leistungen zunächst zurück gestellt bzw. gekürzt:
- aus der zum HH-Entwurf 2021 erstellten Liste W und M nachstehende Maßnahmen nicht bzw. wie folgt umgesetzt.
Verzicht auf den Anbau einer Rettungsrutsche in der KiTa Fichtachstraße 25.000 €
Reduzierung des beantragten Zuschusses der SG Altensittenbach um 10% auf maximal 3.300 €
- sonstige Gebührenanpassungen, z.B. Feuerwehrgebühren, Bestattungsgebühren und ggf. die Parkgebühren von der Verwaltung vorbereitet, und bis 31.07.2021 den entsprechenden Beschlussgremien vorgelegt.
Die grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf des derzeit noch vom TC Hersbruck gepachteten Grundstückes an der Badstraße erteilt (die Details werden dann im BA beschlossen)
1.370.000 €
Annmerkung: Die geplante Erhöhung der KTa Gebühren zum 01.09.2021 wurde bereits in einem eigenen TOP behandelt 33.500 €
- von den unter Ziffer 1.4 in der Beschlussvorlage genannten sonstigen Maßnahmen Kenntnis genommen 65.200 €
- Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept zur Vermeidung einer Erhöhung der freiwilligen Leistungen gemäß Ziffer 2 der vorstehenden Beschlussvorlage wird zugestimmt.
- Das überarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept dient auch als Grundlage für einen eventuellen Neuantrag auf Stabilisierungshilfen für das Jahr 2021 soweit die Stadt Hersbruck die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die der Regierung gemäß Bescheid vom 24.11.2020 bis zum 31.03.2021 vorzulegenden Unterlagen entsprechend dem vorstehenden Beschluss zu überarbeiten und fristgerecht einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2021 15:56 Uhr