Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen, Am Galling 22, Fl.Nr. 3274, Gemarkung Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3274, Gemarkung Hersbruck, Am Galling 22, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. A 1, Tektur Nr. 5, wird zugestimmt für

  • Hausform/Gestaltung der max. II Vollgeschosse: Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss, Kellergeschoss kein Vollgeschoss

  • Garagen mit Nebenraum sowie Zufahrt und Stellplatz im Norden des Grundstücks, außerhalb der festgesetzten Baugrenzen

  • Geschosshöhe > 2,75 m bzw. Traufhöhe bergseitig > 3 m (BV: 3,87 m), talseitig > 5,50 m (BV: 6,80 m)

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Wohngebäude noch der Nachweis für Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) sowie zu den Untergrundverhältnissen (Hinweis: Rutschgebietszone 2) zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2021 12:52 Uhr