Sondernutzung für Außenbestuhlung - Gebührenfreiheit für die Jahr 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 06. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.07.2021 ö vorberatend 1.1
Stadtrat 10. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö beschließend 1.5

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Ausübung der Sondernutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gemäß Nr. 3 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung in den Jahren 2020 und 2021 im öffentlichen Interesse lag bzw. liegt und daher Gebührenfreiheit entsprechend § 4 Abs. 4 der Sondernutzungsgebührensatzung  gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2021 11:46 Uhr