Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Produktionshalle mit Büro -und Sozialbereich, Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 29.07.2021 | ö | beschließend | 1.7 |
Beschluss
inwiefern die Fällung 1 Baumes im Bereich der Zufahrt erforderlich ist: siehe nachstehend Voraussetzung für die Genehmigung der Fällung ist die Zustimmung eines Bodengutachters für das Bauvorhaben.
Einer Berechnung der Stellplätze nach Anzahl der Beschäftigten wird zugestimmt; es ist die aktuell geltende Garagen- und StellplatzVO des Ministeriums anzuwenden.
Die Einleitmenge des Niederschlagswassers ist auf 10 l/s zu drosseln.
eine objektbezogene Prüfung zum Brandschutz bzw. zum zusätzlichen Löschwasserbedarf ist unabhängig davon seitens des Bauherren/ Planers, gegebenenfalls in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr, noch durchzuführen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfehlen dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes zu befürworten und künftig im Flächennutzungsplan einen Bereich von ca. 8000 m² als „Wohnbauflächen“ statt „Gewerbeflächen“ darzustellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel mit der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3