Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Produktionshalle mit Büro -und Sozialbereich, Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stellen für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialbereich sowie Heizhaus, Trafogebäude und Stellplätzen das städtische Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht, jedoch unter folgender Maßgabe:

  • Fassadengestaltung
Es ist eine angemessene Gliederung der Fertigfassade im Rhythmus der angezeigten Gebäudeachsen und in der Gebäudehöhe vorzusehen, z.B. durch Fugen- oder Schattennutprofile oder auch entsprechende farbliche Gestaltung.

  • Gebäudehöhe:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planer bzw. Bauherren mögliche Reduzierungen der Gesamt-Gebäudehöhe zu eruieren.

  • Bäume:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planer bzw. Bauherren das erforderliche Maß für das Zurückschneiden bzw. Fällen der Bäume entlang der Leutenbachstraße abzuklären. inwiefern die Fällung 1 Baumes im Bereich der Zufahrt erforderlich ist: siehe nachstehend Voraussetzung für die Genehmigung der Fällung ist die Zustimmung eines Bodengutachters für das Bauvorhaben.

  • Zufahrt Süd-West
Einer Zufahrt über das städtische Grundstück Fl.Nr. 2704/3 wird zugestimmt; die Details der Ausführung sind mit dem Stadtbauamt abzustimmen.

  • Stellplätze:
    Einer Berechnung der Stellplätze nach Anzahl der Beschäftigten wird zugestimmt; es ist die aktuell geltende Garagen- und StellplatzVO des Ministeriums anzuwenden.

  • Altlastenstandort
Bei (baulichen) Veränderungen des Altlastenstandortes ist das weitere Vorgehen mit dem LRA, SG Bodenschutz, abzustimmen.

  • Entwässerung
    Die Einleitmenge des Niederschlagswassers ist auf 10 l/s zu drosseln.

  • Löschwasserversorgung
Der mittlere Löschwasserbedarf mit 96 m³/h ist über das Trinkwassernetz gesichert;
eine objektbezogene Prüfung zum Brandschutz bzw. zum  zusätzlichen Löschwasserbedarf ist unabhängig davon seitens des Bauherren/ Planers, gegebenenfalls in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr, noch durchzuführen.


  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz befürworten des Weiteren die Entwicklung einer Wohnbebauung auf ca. 8000 m² an der Rosengasse, die nach Realisierung des o.g. gewerblichen Bauvorhabens erfolgen soll.

    Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfehlen dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes zu befürworten und künftig im Flächennutzungsplan einen Bereich von ca. 8000 m² als „Wohnbauflächen“ statt „Gewerbeflächen“ darzustellen.
    Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel mit der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen. 

Mit dem Bauherren bzw. Grundstückseigentümer ist zu gegebener Zeit ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten des Änderungs- und Bebauungsplan-Verfahrens zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.09.2021 12:16 Uhr