Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1867/1, 1868/1, Houbirgstraße 14, Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zur formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lagerhalle auf den Grundstücken  Fl.Nr.  1867/1, 1868/1, Gemarkung Hersbruck, Houbirgstr. 14, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. 13 bzgl. der abweichenden Traufhöhe wird zugestimmt.
Befürwortet wird die Ausführung „Satteldach DN 15 °/ Traufhöhe Nord ca. 6,85m, Traufhöhe Süd ca. 5,50 m, Firsthöhe ca. 10,20 m“.

  1. Für die Errichtung von Nebenanlagen (Schüttgutboxen is ca. 2 m Höhe) außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung vom Beb.pl. zugestimmt.
    Gleiches gilt für die Aufstellung von (Baugeräte-)Containern; hier sollte aber der Umfang/ die Anzahl außerhalb der Baugrenzen auf das „nur notwendige“ Maß beschränkt werden.

  1. Für die Errichtung einer Einzäunung wird einer Befreiung vom Beb.pl. bzgl. der Höhe (bis 2 m) zugestimmt; hinsichtlich der Art der Ausführung entlang der Houbirgstraße soll keine geschlossene/ mauerartige Einfriedung verwendet werden, sondern so/ analog wie in der Bauvoranfrage dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2021 12:16 Uhr