Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 3338, Heldmannsberger Weg 16, Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung,  Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses  mit 3 Wohneinheiten im Heldmannsberger Weg  16, Fl.Nr. 3338, Hersbruck das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. 36/1 „An der Haid“ wird zugestimmt für
  • Überschreitung der „inneren Baugrenzen“ im Westen um bis zu 0,94 m, im Süden um bis zu 0,39 m
  • Überschreitung der „inneren Baulinie“ nach Norden um 2,86 m
  • Fensterformate: teilweise Abweichung vom Verhältnis „Höhe zu Breite = 1,25:1“ bzw. vom stehenden Rechteckformat

Einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Stadt wird wie folgt zugestimmt:
  • Die Anwendung des Maßes 0,4 H anstelle von 0,5 H /0,7 H wird ausnahmsweise befürwortet; die Abweichung betrifft die Giebelseiten West + Nord, die mit der seit 01.02.2021 geltenden neuen Berechnung sowie bei einem Maß von 0,5 H rd. 0,70 m als Dreieckspitze in den Nachbargrundstücken zu liegen kommen würden, bei einem Maß von 0,4 H dagegen innerhalb des Baugrundstücks zu liegen kommen.
    Es wird insofern dem Bauvorhaben ein Vorrang des Planungsrechts (Beb.pl. Nr. 36 aus dem Jahr 1994) gegenüber dem Abstandsflächenrecht vom August 2021 zugesprochen.
     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2021 12:16 Uhr