Sanierungssatzung der Stadt Hersbruck; Befristung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt  und Klimaschutz nehmen Kenntnis von Umfang und Zielen der Sanierungssatzungen „Altstadt“ und „Erweiterungsbereich“ und schlagen dem Stadtrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:


  1. Die Sanierungsziele im Bereich der Sanierungssatzung „Altstadt“  sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig erreicht; insbesondere  Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der historischen Bausubstanz im denkmalgeschützten Altstadtbereich erfordern weitere Sanierungsmaßnahmen.
Die Sanierungssatzung vom 16.12.1986 für den Bereich „Altstadt“, in Kraft seit 22.04.1987, wird daher weiterhin für erforderlich gehalten. Die Geltung der Satzung wird hiermit verlängert; für die Umsetzung der weiteren Sanierung wird eine Frist von 15 Jahren ab Bekanntmachung des Beschlusses festgesetzt.


  1. Die Sanierungsziele im Bereich der Sanierungssatzung „Erweiterung Sanierungsgebiet Hersbruck“ sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig erreicht; insbesondere die Entwicklung/ Gestaltung und Neuordnung von baulichen Flächen wie z.B. bei der Therme, an der Amberger Straße, am Parkplatz Plärrer oder Frei-/Grünflächen wie Rosengarten und Pegnitzauen erfordern weitere Sanierungsmaßnahmen.
Die Sanierungssatzung vom 26.07.2005 für den „Erweiterungsbereich“, in Kraft seit 05.08.2005, wird daher weiterhin für erforderlich gehalten. Die Geltung der Satzung wird hiermit verlängert; für die Umsetzung der weiteren Sanierung wird eine Frist von 15 Jahren ab Bekanntmachung des Beschlusses festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2021 12:16 Uhr