Entscheidung über die Kostentragung von angemieteten Räumlichkeiten für den Aussendienst


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Sofern in Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land für die dort im Außendienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können und deshalb Räume angemietet werden, hat die betroffene Kommune ab dem 01.01.2023 dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land  die Kosten für die Anmietung und die damit verbundenen Nebenkosten zu ersetzten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 08:55 Uhr