Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny House auf Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach, Eichenstr. 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung bzw. Aufstellung eines Tiny House für Wohnzwecke auf dem Grundstück Eichenstr. 4, Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach das grundsätzliche Einvernehmen mit folgender Maßgabe:

Einer (isolierten) Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. A 7 für die 
  • Verwendung z.B: von Zink- oder Kupferblech oder einer extensiven Dachbegrünung an Stelle von engobierten Flachdachpfannen wird zugestimmt.
  • Verwendung von Holz an Stelle von Putz bei der Fassadengestaltung des Gebäudes wird zugestimmt.

Die Dachform (Satteldach oder Walmdach) sowie die Firstrichtung (bzw. Aufstellungsrichtung) (West-Ost) ist - wie im Beb.pl. A 7 vorgesehen - einzuhalten.

Für das Tiny House ist ein Kfz-Stellplatz entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Hersbruck bzw. gemäß den Baugrenzen des Beb.pl. auf dem Grundstück nachzuweisen.

Das Tiny House ist an die vorhandenen Leitungen (Kanal/Wasser) anzuschließen, so dass die Erschließung gesichert ist.


  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem weiteren Vorgehen in Bezug auf Anfragen zu Tiny Houses grundsätzlich ihre Zustimmung wie folgt:
  • Die Aufstellung eines Bebauungsplanes explizit zur Ansiedlung von Tiny Houses wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.
  • Künftige Anfragen zur Aufstellung von Tiny Houses als Nachverdichtungsmodell im Innenbereich oder in Bebauungsplangebieten bei Abweichungen vom jeweiligen Bebauungsplan sollen im Einzelfall dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2022 11:47 Uhr