Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH auf Fl.Nr. 1056/1, Altensittenbach, Hansgörglstr. 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 27.01.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH mit Carport auf Fl.Nr. 1056/1, Altensittenbach, Hansgörglstr. 15, das städtische Einvernehmen wie folgt:
- Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. A 07 „Viehtrieb links“ für eine Dachneigung von 40° mit Kniestock von 62,50 cm (Dachgeschoss und Untergeschoss kein Vollgeschoss) wird zugestimmt.
- Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. hinsichtlich der Höhenlage (bergseitig: EG teils ca. 0,25 m unter dem natürlichen Geländeniveau , teils 0,25 m über Geländeniveau/ Traufhöhe zwischen 3,50 m und 3,96 m über Gelände) wird zugestimmt.
- Für die Dacheindeckung des EFH werden nichtglänzende Rottöne empfohlen; für die Dacheindeckung des Carports wird eine Ausführung als begrüntes Flachdach empfohlen.
- Im Zusammenhang mit geplanten Geländenivellierungen sind die zulässigen Sockel-/Einfriedungshöhen des Beb.pl. Nr. A 07 zu beachten.
Eine Zufahrt von der Hansgörglstraße aus bis zum Grundstück wird – entsprechend den Festsetzungen des Beb.pl. – mit einer Mindestbreite von 3 m seitens der Stadt hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2022 11:47 Uhr