Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit je 1 Einliegerwohnung und Teilabbruch eines Bestandswohnhauses, Fl.Nr. 1612, Altensittenbach, Kühnhofener Str. 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit insgesamt 4 Wohneinheiten und 6 Garagen-/Carportstellplätzen auf Fl.Nr. 1612, Altensittenbach, Kühnhofener Str. 28,  das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  • Dem dargestellten Kniestock von 1 m wird nicht zugestimmt:
Einem Kniestock wird aus Konsequenzgründen bis zu einer Höhe von max. 0,60 m (gemessen außen von OK Rohdecke bis Schnittpunkt UK Sparren mit Außenwand) zugestimmt.

  • Einer Befreiung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Ausgestaltung der Dachgauben (Breite > 1,20 m, in Summe: max. 40 % der jeweiligen Trauflänge/ Abstand zum First: < 1,50 m, mind. aber 1 m) wird zugestimmt.

  • Eine Dacheindeckung in Rottönen wird empfohlen.

  • Der Errichtung einer Kleingarage mit 6 Stellplätzen wird zugestimmt.

  • Die (grundbuchrechtlich) gesicherte Erschließung über Fremdgrundstücke (für Zufahrt/ Leitungen/ evtl. Feuerwehr-Aufstellflächen) ist spätestens zum Bauantrag nachzuweisen.

  • Die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse (hier: insbesondere der Schutz vor Lärmeinwirkungen aus angrenzenden Gewerbebetrieben) obliegt der Verantwortung des Planers bzw. Bauherren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2022 11:47 Uhr