Grabenpflege - Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Vergabe der Leistungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 10.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 15. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 10.03.2022 | ö | beschließend | 1.7 |
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, die Vergabe der Grabenpflege wie oben vorgestellt durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten. Zur Auftragsvergabe an den mindestnehmenden Bieter wird der Erste Bürgermeister ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2022 10:22 Uhr