Vorlage der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 40 Abs. 1 und Art. 102 Abs. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 05. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land, 02.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land | 05. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land | 02.06.2022 | ö | beschließend | 1.1 |
Beschluss
Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) und Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung) vom Ergebnis der Jahresrechnung 2021. Die im Rechenschaftsbericht aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich von der Verbandsversammlung genehmigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2022 11:42 Uhr