Vorlage der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 40 Abs. 1 und Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) und Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung) vom Ergebnis der Jahresrechnung 2021. Die im Rechenschaftsbericht aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich von der Verbandsversammlung genehmigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2022 11:42 Uhr