Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer bestehenden Scheune und Garage sowie Errichtung eines Gästehauses (10 Appartements) mit Schwimmbad, Fl.Nr. 1680/1 u.a., Gemarkung Altensittenbach, Kühnhofen 3 und 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer bestehenden Scheune und Garage sowie zur Errichtung eines Gästehauses (10 Appartements) mit Schwimmbad, auf Fl.Nrn. 1680/1, 1790, 1790/1, Gemarkung Altensittenbach, Kühnhofen 3 und 7, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Die Überschreitung der Baulinie nach Osten i.V.m. der Anordnung von Stellplätzen unmittelbar vor dem Treppenhaus-Vorbau ist soweit zu reduzieren, dass ein Parken gefahrlos möglich ist, ohne dass Autos in den Straßenraum ragen.

  1. Insbesondere ist das Treppenhaus im Osten soweit in das Gebäude zu integrieren, dass der Vorbau max. 0,80 m vor die Gebäudekante vorspringt.

  1. Die Dachgestaltung der Gauben, des Treppenhauses (Zwerchhauses) sowie des Dacheinschnittes im Westen ist mit einem Schleppdach und einer Dachneigung von mind. 15 ° auszuführen.

  1. Der Dacheinschnitt im Westen ist so zu gestalten, dass er in der Länge unterbrochen wird, so dass eine Gliederung (in der Form als 2 Gauben) ersichtlich ist. Einer Überschreitung der 1/3-Trauflänge wird jedoch zugestimmt; eine Überschreitung der 40%-Trauflänge-Regelung soll vermieden werden und ist nur dann zulässig, wenn ansonsten die ausreichende Belichtung/ Nutzung der Gästezimmer nicht sichergestellt werden könnte.

  1. Die Fensterformate sind mit einem gleichmäßig gegliederten Rechteck-Format einzuplanen. Holz-Schiebe-Elemente an Stelle von Rolläden werden empfohlen (siehe Fassadengestaltung).

  1. Für die Fassade wird generell eine gliedernde Gestaltung mit horizontaler Holz-Verschalung empfohlen; dies gilt insbesondere für den Vorbau (Treppenhaus), die Balkone und den Übergang im 1. OG, um insgesamt den Neubau besser in das Dorf-Gebiet einzubinden.

  1. Zur Erfüllung des straßenseitigen Pflanzgebotes ist mind. 1 Baum vor Kühnhofen Nr. 7 zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2022 10:25 Uhr