Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage und Nebengebäude auf Fl.Nr. 113/43, Altensittenbach, Nähe Am Steig


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid  zur Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 113/43, Gemarkung Altensittenbach, Nähe Am Steig, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:


Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt für folgende Abweichungen:

  • Doppelhaus statt Einzelhaus

  • Hauptgebäude teils außerhalb der festgesetzten Baugrenzen

  • EG-Niveau > 0,80 m über Gelände; diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass kein zusätzliches Kellergeschoss entsteht und das Haus – wie beantragt – aufgeständert wird

  • GRZ II mit 0,36 (statt 0,3) sowie einer GFZ von 0,36 

  • Dachneigung der Garage/ des Nebengebäudes < 46° sowie ohne Verbindung zum Haupthaus

  • Die Dacheindeckung mit roten Ziegeln – wie im Plan dargestellt – wird ausdrücklich befürwortet und entspricht den Dacheindeckungen der Umgebung Am Steig.


Folgenden Befreiungen wird nicht zugestimmt; der Plan ist insofern zu ändern:

  • Die Hopfengaube im Südwesten ist auf ein Summen-Längenmaß von max. 40 % der Trauflänge des Doppelhauses zu beschränken; ein Abstand von 1,50 m zum Ortgang ist einzuhalten.

  • Das Gaubenband im Nordosten ist auf ein Summen-Längenmaß von max. 40 % der Trauflänge des Doppelhauses zu beschränken; ein Abstand von 1,50 m zum Ortgang ist einzuhalten.

  • Die Vollgeschoss-Berechnung ist zu überprüfen; vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass einer Abweichung von dem Maß „max. II Vollgeschosse“ nicht zugestimmt wird (Grundzug der Planung).
 
  • Für eine Garage mit Nebengebäude außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird die Zustimmung unter den Vorbehalt gestellt, dass die Grenzbebauung zum südlichen Nachbarn entweder auf ein Längenmaß von 9 m reduziert wird oder die Zustimmung bzw. Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn eingeholt wird. 

  • Der nachzuweisende 4. Stellplatz auf Fl.Nr. 113/12 , Gemarkung Altensittenbach, ist grundbuchrechtlich zu sichern bzw. dem Bauvorhaben zuzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2022 09:50 Uhr