Festlegung von künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme der bereits festgelegten sowie der neu als schützenswerte Grabmale oder baulichen Anlagen entsprechend des beiliegenden Plans in ein „Verzeichnis der künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten“ aufzunehmen, damit diese dem besonderen Schutz der Stadt Hersbruck unterliegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 08:20 Uhr