Festlegung von künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten
Daten angezeigt aus Sitzung: 16. Sitzung des Stadtrates, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 16. Sitzung des Stadtrates | 18.10.2022 | ö | beschließend | 1.2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme der bereits festgelegten sowie der neu als schützenswerte Grabmale oder baulichen Anlagen entsprechend des beiliegenden Plans in ein „Verzeichnis der künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten“ aufzunehmen, damit diese dem besonderen Schutz der Stadt Hersbruck unterliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2022 08:20 Uhr