Aufhebung der "Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)" vom 15. April 2004 und Erlass der "Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck"
Daten angezeigt aus Sitzung: 16. Sitzung des Stadtrates, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 16. Sitzung des Stadtrates | 18.10.2022 | ö | beschließend | 1.3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die „Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)“ in der Fassung vom 15. April 2004 mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft zu setzen.
Die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ wird in der vorgelegten Fassung (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2022 08:20 Uhr