Aufhebung der "Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)" vom 15. April 2004 und Erlass der "Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck"


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die „Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)“ in der Fassung vom 15. April 2004 mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft zu setzen. 
Die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ wird in der vorgelegten Fassung (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 08:20 Uhr