Aufhebung der "Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)" vom 16.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2022 und Erlass der "Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck"


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die „Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)“ in der Fassung vom 16.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft zu setzten. 
Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 beträgt der kalkulatorische Zinssatz 2,65 %. 
Die „Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck wird in der vorgelegten Fassung (Anlage 3) mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 08:20 Uhr