Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 des Zweckverbands


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Der Haushalt des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land wird in der vorliegenden Form vollinhaltlich gebilligt. Der Erlass der Haushaltssatzung 2023 wird beschlossen. Die Haushaltssatzung liegt dieser Niederschrift als Anlage 4 bei und ist Bestandteil des Beschlusses. 
  2. Zur Sicherung der Liquidität des Zweckverbands wird eine Vorauszahlung auf die besonderen Entgelte erhoben, die mit der Abrechnung des 3. bzw. 4 Quartals verrechnet wird.
  3. Auf die Beifügung eines Finanzplanes, einer Gruppierungsübersicht und des Haushaltsquerschnittes wird gem. Art. 41 Abs. 2 KommZG (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) i.V.m. VV zu § 4 KommHV (Verwaltungsvorschrift zur Kommunalhaushaltsverordnung) verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2023 08:06 Uhr