Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 14.02.2023 ö beschließend 1.3

Beschluss

  1. Das Haushaltskonsolidierungskonzept vom 22.02.2022 wird um die nachstehendaufgelisteten Punkte ergänzt und fortgeschrieben.

Ziel der fortgeführten Haushaltskonsolidierung ist es, alsbald wieder ausreichend freie Spannen zu erreichen, um einen dauerhaften weiteren Schuldenabbau im Finanzplanungszeitraum zu gewährleisten. 

  • Hierzu wird im Haushalt 2023 durch eine Reduzierung des Investitionsvolumens gegenüber 2022 eine Nettoneuverschuldung vermieden. 

  • Die freiwilligen Leistungen 2023 steigen gegenüber dem Vorjahr 2022 zwar um 845.000 € an. Dies ist gemäß beiliegender Anlage 1 aber mit dem Konzept zur Vermeidung einer Erhöhung der freiwilligen Leistungen aus dem Jahr vereinbar.


Mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit wird unter Gewährung weiterer Stabilisierungshilfen bis zum Jahresende 2026 gerechnet.

Im Einzelnen werden für 2023 und später folgende Verbesserungen im Rahmen der Haushaltsberatungen und auf Vorschlag der AG Haushaltskonsolidierung berücksichtigt:


Gebühren und Beiträge und Steuern

In folgenden Bereichen wurden Anpassungen empfohlen: 
Verbesserung
HHSt. 3210.1100
Hirtenmuseum (Hierzu erfolgte grundsätzliche Zustimmung im KuA am 24.11.2020, ein entsprechender Änderungsvorschlag wird zu HH- Beratungen vorgelegt)
+ 5.000 €
HHSt. 4641.-,4642.-,4643.-,4644.-,4645.1100
KiTas (Gebühren und Reduzierung der sozialen Ermäßigungen - ein entsprechender Vorschlag wird bei den HH-Beratungen vorgelegt)
+131.000 €
HHSt. 9000.0220
Hundesteuer (vom StR am 13.12.2022 bereits beschlossen)
+ 11.000 €
UA 7511
Der Erhöhung der Bestattungsgebühren zum 01.01.2023 hat der Stadtrat bereits am 18.10.2022 zugestimmt. Mehreinnahmen in Höhe sind bereits im HH 2023 eingeflossen.
+ 80.000 €
Zusätzlich hat der Verwaltungsrat der Frankenalb Therme Hersbruck am 20.10.2022 einer Erhöhung der Eintrittspreise in die Therme und die Sauna zum 01.11.2022 zugestimmt

HHSt. 6300.3526
Die Erhöhung der Stellplatzablösegebühr soll ebenfalls vorbereitet werden.
+ 1.900 €


Grundstücksangelegenheiten

Gruppierung 14 ohne Ersätze u. Mietnebenkosten
Das Stadtbauamt wird die Miet- und Pachtverhältnisse im Rahmen der zulässigen Regelungen anpassen.
+ 11.000 €
HHSt. 8809.3401
Der städtische Anteil an der Eigentumswohnung Ostbahnstraße 46 wird an die Almosenstiftung verkauft (der Verkaufserlös ist im HH 2023 eingeplant).
+ 79.000 €
Darüber hinaus werden die Bemühungen fortgesetzt, Inselgrundstücke an Interessenten zu veräußern. Ein Ansatz ist mangels planbarer Umsetzung nicht im HH 2023 angemeldet.

HHSt.8809.3401
Gemäß HVA vom 06.12.2022 und BA vom 08.12.2022 wurden der Verkauf der Wohnungen in der Orchideenstraße und der Verkauf der Anwesen Bauerngasse 4 u. 6 beschlossen. Die möglichen Verkaufserlöse wurden mit 975.000 € in 2023 und 600.000 € in 2024 berücksichtigt.
+ 975.000 €


Sonstiges

Verlängerung des Beschlusses zur sparsamen Personalentwicklung 

HHSt.6752.6360
Durch die Neuausschreibung des Winterdienstes könnten Einsparungen bis ca. 65 T€ erzielt werden.
 - 65.000 €
HHSt. 6300.9505
Bei der Planung für den Ausbau der Mühlstraße erfolgt eine Reduzierung der Planung auf die Lph. 1-2 (Einsparung ca. 40.000 € im HH 2022)
- 40.000 €
HHSt. 5819.9320 und 8819.9320
Momentane Rückstellung des Ankaufs von Flächen aus einem Grundstück an der Grabenstraße und der Flächen für das Gewerbegebiet Hopfau 2 (Einsparung unter Berücksichtigung ausbleibender Zuwendungen ca. 190.000 € im HH 2022)
- 195.000 €
HHSt. 6709.6300
Einsparungen durch Umstellungen bei der Steuerung für die Straßenbeleuchtung in Höhe von ca. 37.000 € können erst 2024 realisiert werden.
- 37.000 €
Darüber hinaus sollen im Verlauf des Jahres 2023, Perspektiven für die Zukunft der Fackelmann Therme im Verwaltungsrat und dem Stadtrat erörtert und ein entsprechendes Konzept beschlossen werden.




  1. Das überarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept dient auch als Grundlage für einen eventuellen Neuantrag auf Stabilisierungshilfen für das Jahr 2023, soweit die Stadt Hersbruck die hierfür notwendigen Voraussetzungen wieder erfüllt.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die der Regierung über die Rechtsaufsichtsbehörde  gemäß Bescheid vom 30.11.2022 bis zum 31.03.2023 vorzulegenden Unterlagen entsprechend dem vorstehenden Beschluss zu überarbeiten und dort fristgerecht einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 10:06 Uhr