Verlängerung der Veränderungssperre zum Beb.pl. Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer"


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, die Veränderungssperre zur Sicherung der Planungen für den Beb.pl. Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“ um 1 Jahr zu verlängern.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst wie bisher die Grundstücke Fl.Nr. 294/1 (Teilfl.), 304, 304/2, 304/3, 304/4, 304/5, 307 (Teilfl.), 307/6, 311, 79/17, Gemarkung Hersbruck.

Die verlängerte Veränderungssperre wird in der beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Sie soll zum 01.08.2023 in Kraft treten und gilt bis 31.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 16:41 Uhr