Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/1 mit 121/2, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2, das städtische Einvernehmen nicht bzw. nur unter der Maßgabe, dass das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) auf das Geländeniveau von 2015 reduziert wird.
Nachfolgenden beantragten Befreiungen vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt:
- Grundstückstrennung auf zwei Bauparzellen
- Errichtung eines Doppelhauses statt eines Einzelhauses bzw. Einfamilienhauses
- Befreiung von den vorgegebenen Baugrenzen (Errichtung des Doppelhauses sowie der Garagen größtenteils außerhalb der Baugrenzen)
- Änderung der vorgegebenen Kniestockhöhe von 50 cm auf 60 cm (gemessen außen an der Wand, Schnittpunkt von OK Rohfußboden bis Unterkante Sparren)
- Änderung der Geschosshöhe im EG von 2,75 m auf 2,865 m.
- Errichtung der südlichen Doppelgarage des Doppelhauses mit einem begrünten Flachdach statt Satteldach
- Änderung der Summe der Gaubenlängen auf 40% der Traufe statt 1/3
und Ansichtsfläche der Einzelgauben größer 3 m²
Aufgrund des im Beb.pl. Nr. 40 festgesetzten Stellplatzschlüssels von 2 Stellplätzen je Wohneinheit wird darauf hingewiesen, dass das Doppelhaus auch bei einem späteren Bauantrag nur 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte erhalten kann.
Darüber hinaus wird eine Ziegel-Dacheindeckung in „Rot“ empfohlen.
Redaktioneller Hinweis:
Beim Doppelhaus muss das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) folglich bei 374,20 müNN (statt im Antrag bei 375,00 müNN) eingeplant werden.