Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“; Festlegung des Ablösebetrages für die Straßenerschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Entscheidung über das Entwässerungssystem im Sinne des Art. 5a KAG i. V. m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 Buchst. j) EBS

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“ ein Trennsystem verwirklicht werden soll, wird im Hinblick auf die Bestimmungen in Art. 5a KAG i. V. m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB festgelegt, dass das Entwässerungssystem in diesem Gebiet aus den Regenwasserkanälen und dem nordöstlichen Entwässerungsgraben besteht. Der Straßenentwässerungsanteil beträgt gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 50 % der hierfür angefallenen Kosten.

  1. Bildung einer Erschließungseinheit

    Zur Erschließung des Baugebietes „Raiffeisenstraße – Süd“ soll nunmehr die Raiffeisenstraße um zirka 175 m in südlicher Richtung verlängert werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, eine etwa 40 m lange östliche Stichstraße sowie im Westen eine „Ringstraße“ zu errichten.
    Die Stichstraße ist als unselbständig anzusehen und damit Teil der Raiffeisenstraße. Die „Ringstraße“ ist funktional von der Verlängerung der Raiffeisenstraße abhängig, da sie von dieser abzweigt und wieder in sie einmündet.

    In Anbracht dieser Sachlage werden die drei neu zu bauenden Straßen – bestehend aus Verlängerung der Raiffeisenstraße mit unselbständiger, östlicher Stichstraße und westlicher „Ringstraße“ – zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst.

  1. Festlegung des Ablösebetrages

    Die Berechnung der Verwaltung hat einen Betrag von 50,49 €/m² Berechnungsfläche ergeben.
    In der Folge wird der Ablösebetrag für die Erschließungsanlage „Verlängerung der Raiffeisenstraße mit östlicher Stichstraße und westlicher Ringstraße“ somit festgelegt auf 50,49 €/m² Berechnungsfläche (= Grundstücksfläche * Nutzungsfaktor entsprechend der möglichen Vollgeschosszahl gemäß Bebauungsplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 17:11 Uhr