Antrag auf Nutzungsänderung einer Massagepraxis in Wohnraum sowie Neubau Rückgebäude mit Carport (WV), Kasernweg 13, Fl.Nr. 406/2, Hersbruck
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 28.09.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Neubau des rückseitigen Gebäudes für eine Wohnnutzung, zur Errichtung eines Carport mit Nebenraum, sowie zur Nutzungsänderung einer Massagepraxis in Wohnraum (EG), Kasernweg 13, Fl.Nr. 406/2, Gemarkung Hersbruck, das städtische Einvernehmen wie folgt:
- Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 38 von der festgesetzten Dachform Satteldach sowie der Dachneigung 48°-50° und der „naturroten Schuppendeckung“ wird zugestimmt:
Wie beantragt, kann das Hinterhaus ein Pultdach mit 6° Dachneigung in rotem Trapezblech erhalten, soweit es – wie im ursprünglichen Antrag vom Juni 2023 dargestellt - mit PV-Anlage bedeckt wird. Das Carport mit Nebenraum kann eine extensive Dachbegrünung erhalten.
- Einer Abweichung von § 2 der GaragenstellplatzVO (GaStellV) bzgl. Nicht-Einhaltung des Abstandes zwischen Carport und öffentlichen Verkehrsraum wird zugestimmt, soweit das Carport – wie im Antrag dargestellt – an der Ost- und Westseite seitlich nicht verschlossen wird und somit die Sichtbeziehungen zum fließenden Verkehr erhalten bleiben.
- Der beantragten Überdeckung der Abstandsflächen von Bestandswohnhaus und geplantem Hinterhaus bzw. Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen diesen beiden Gebäuden durch die zweigeschossige Ausführung des Hinterhauses wird zugestimmt, da sich in der nun vorgelegten Planung keine Verschattung von Aufenthaltsräumen mehr ergibt .
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2023 08:11 Uhr