Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe östlich der Happurger Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 28.09.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe östlich der Happurger Straße“ mit dem in der Anlage dargestellten Umgriff von rd. 1,3 ha auf den Grundstücken Fl.Nr. 1849, 1849/2, 1851/0, 1853/2, 1854, 1854/1, Teilflächen aus Fl.Nr. 1860, Gemarkung Hersbruck, zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen.
- Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens hat der Bauherr, die Maisel Projektentwicklung GmbH, vertreten durch Herrn Jörg Maisel, Hohenstadt, zu tragen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Projektentwickler abzuschließen.
- Einem Verkauf der städtischen Grundstücke Fl.Nr. 1851, 1849/2, Gemarkung Hersbruck, an den o.g. Projektentwickler wird grundsätzlich zugestimmt; die Widmung dieser Grundstücke als „öffentlicher Feldweg“ soll nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens aufgehoben werden. Die Kosten des Rückbaus (Straße und – soweit sie für das Projekt nicht mehr benötigt wird - zugehörige Brücke) sind durch den Projektentwickler zu tragen.
- Im Beb.pl. Nr. 57 sollen Flächen auf Fl.Nr. 1853/2, 1854, 1854/1, Gemarkung Hersbruck für die (teilweise) Renaturierung eines bisher verrohrten Gewässers eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2023 08:11 Uhr