Fortführung der Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Hersbruck:
Ermächtigung zur Sondertilgung von Darlehen in der haushaltslosen Zeit 2024 bzw.
Beschluss zur Aufnahme entsprechender Haushaltsmittel in den Haushalt 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 21.11.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtratsplenum die Sondertilgung nachstehender im Jahr 2024 aus der Zinsbindung laufenden Darlehen bei der
1.) KfW mit einem abzulösender Betrag zum 15.02.2024 = 3.325.000 €
2.) BayLabo mit einem abzulösender Betrag zum 15.11.2024 = 508.812 €
3.) BayLabo mit einem abzulösender Betrag zum 15.11.2024 = 1.144.696 €
Die Deckung der hierfür benötigten 4.978.508 €, erfolgt mit 4.100.000 € aus den Stabilisierungshilfen 2023, sowie mit 878.508 € aus der allgemeinen Rücklage.
Das ursprünglich zur teilweisen Tilgung der Darlehen 2 und 3 vorgesehenen Bausparguthaben in Höhe von 733.000 € verbleibt zur Sicherung eines günstigen Zinssatzes (1,87%) für spätere Darlehen in Höhe von 920.000 € (Anspruch Bauspardarlehen) bis auf weiteres in den bestehenden Bausparverträgen.
Die zur Sondertilgung des Darlehen Nr. 3 benötigten zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 145.508 € erden vom Stadtrat im Haushalt 2024 aus der allgemeinen Rücklage bereitgestellt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Ablösung des Darlehens Nr. 1 während der haushaltslosen Zeit (bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2024) abzuwickeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2023 09:40 Uhr