Neufassung der "Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungs-einrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck"


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 24. Sitzung des Stadtrates 07.11.2023 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ in der Fassung vom 18. Oktober 2022 mit Wirkung vom 31.12.2023 außer Kraft zu setzen. Die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ (Anlage 2) wird in der vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2023 14:28 Uhr