Neufassung der "Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungs-einrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck"
Daten angezeigt aus Sitzung: 24. Sitzung des Stadtrates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 24. Sitzung des Stadtrates | 07.11.2023 | ö | beschließend | 1.2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ in der Fassung vom 18. Oktober 2022 mit Wirkung vom 31.12.2023 außer Kraft zu setzen. Die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ (Anlage 2) wird in der vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2023 14:28 Uhr