Neufassung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck
Daten angezeigt aus Sitzung: 24. Sitzung des Stadtrates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 24. Sitzung des Stadtrates | 07.11.2023 | ö | beschließend | 1.3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die „Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck“ in der Fassung vom 18. Oktober 2022 mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft zu setzen. Die „Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck“ (Anlage 3) wird in der vorgelegten Fassung mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2023 14:28 Uhr