Sondernutzung für Außenbestuhlung - Gebührenfreiheit für die Jahr 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Stadtrates, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungsausschuss | 06. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses | 06.07.2021 | ö | vorberatend | 1.1 |
Stadtrat | 10. Sitzung des Stadtrates | 20.07.2021 | ö | beschließend | 1.5 |
Beschluss
Der Stadtrat stellt fest, dass die Ausübung der Sondernutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gemäß Nr. 3 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung in den Jahren 2020 und 2021 im öffentlichen Interesse lag bzw. liegt und daher Gebührenfreiheit entsprechend § 4 Abs. 4 der Sondernutzungsgebührensatzung gewährt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2021 11:59 Uhr