Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage und Nebengebäude auf Fl.Nr. 113/43, Altensittenbach, Nähe Am Steig
Daten angezeigt aus Sitzung: 21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 06.10.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 06.10.2022 | ö | beschließend | 1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 113/43, Gemarkung Altensittenbach, Nähe Am Steig, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:
Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt für folgende Abweichungen:
- Doppelhaus statt Einzelhaus
- Hauptgebäude teils außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
- EG-Niveau > 0,80 m über Gelände; diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass kein zusätzliches Kellergeschoss entsteht und das Haus – wie beantragt – aufgeständert wird
- GRZ II mit 0,36 (statt 0,3) sowie einer GFZ von 0,36
- Dachneigung der Garage/ des Nebengebäudes < 46° sowie ohne Verbindung zum Haupthaus
- Die Dacheindeckung mit roten Ziegeln – wie im Plan dargestellt – wird ausdrücklich befürwortet und entspricht den Dacheindeckungen der Umgebung Am Steig.
Folgenden Befreiungen wird nicht zugestimmt; der Plan ist insofern zu ändern:
- Die Hopfengaube im Südwesten ist auf ein Summen-Längenmaß von max. 40 % der Trauflänge des Doppelhauses zu beschränken; ein Abstand von 1,50 m zum Ortgang ist einzuhalten.
- Das Gaubenband im Nordosten ist auf ein Summen-Längenmaß von max. 40 % der Trauflänge des Doppelhauses zu beschränken; ein Abstand von 1,50 m zum Ortgang ist einzuhalten.
- Die Vollgeschoss-Berechnung ist zu überprüfen; vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass einer Abweichung von dem Maß „max. II Vollgeschosse“ nicht zugestimmt wird (Grundzug der Planung).
- Für eine Garage mit Nebengebäude außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird die Zustimmung unter den Vorbehalt gestellt, dass die Grenzbebauung zum südlichen Nachbarn entweder auf ein Längenmaß von 9 m reduziert wird oder die Zustimmung bzw. Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn eingeholt wird.
- Der nachzuweisende 4. Stellplatz auf Fl.Nr. 113/12 , Gemarkung Altensittenbach, ist grundbuchrechtlich zu sichern bzw. dem Bauvorhaben zuzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2022 09:50 Uhr