Zuwendungsantrag Zusammenlegung und Sanierung von Sportstätten und Ersatzneubau eines Multifunktionsgebäudes
Daten angezeigt aus Sitzung: 05. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 05. Sitzung des Stadtrates | 01.12.2020 | ö | beschließend | 1.6 |
Beschluss
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von den Planungen der Hersbrucker Vereine. Die Zusammenlegung und die Sanierung der Sportstätten auf einer bestehenden Anlage und der Bau eines neuen Multifunktionsgebäudes ist aus Sicht der Stadt eine optimale städtebauliche Gesamtmaßnahme. Im Hinblick auf die derzeit hohe Verschuldung, der weiterhin anstehenden umfangreichen Investitionen der Stadt und der angespannten finanziellen Situation der am Projekt beteiligten Vereine kann die Maßnahme nur bei Erhalt von Zuwendungen gemäß dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ verwirklicht werden. Der Eigenanteil der Stadt Hersbruck soll in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2020 15:09 Uhr