Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Angersleiten 2, Fl.Nr. 121/1, 121/2, Gemarkung Altensittenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/1 mit 121/2, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2, das städtische Einvernehmen nicht bzw. nur unter der Maßgabe, dass das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) auf das Geländeniveau von 2015 reduziert wird.

Nachfolgenden beantragten Befreiungen vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt:
  1. Grundstückstrennung auf zwei Bauparzellen
  2. Errichtung eines Doppelhauses statt eines Einzelhauses bzw. Einfamilienhauses 
  3. Befreiung von den vorgegebenen Baugrenzen (Errichtung des Doppelhauses sowie der Garagen größtenteils außerhalb der Baugrenzen)
  4. Änderung der vorgegebenen Kniestockhöhe von 50 cm auf 60 cm (gemessen außen an der Wand, Schnittpunkt von OK Rohfußboden bis Unterkante Sparren)
  5. Änderung der Geschosshöhe im EG von 2,75 m auf 2,865 m.
  6. Errichtung der südlichen Doppelgarage des Doppelhauses mit einem begrünten Flachdach statt Satteldach
  7. Änderung der Summe der Gaubenlängen auf 40% der Traufe statt 1/3
und Ansichtsfläche der Einzelgauben größer 3 m²

Aufgrund des im Beb.pl. Nr. 40 festgesetzten Stellplatzschlüssels von 2 Stellplätzen je Wohneinheit wird darauf hingewiesen, dass das Doppelhaus auch bei einem späteren Bauantrag nur 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte erhalten kann.

Darüber hinaus wird eine Ziegel-Dacheindeckung in „Rot“ empfohlen. 

Redaktioneller Hinweis: 
Beim Doppelhaus muss das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) folglich bei 374,20 müNN (statt im Antrag bei 375,00 müNN) eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 17:11 Uhr