Bauantrag - Nutzungsänderung von Betriebslagerräumen in 3 Betriebsleiterwohnungen;
Bauherr: Fischer Liftbetriebe GmbH & Co.KG
Bauort: Gschwend 61, Fl. Nr. 316/1
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Gemeinderatssitzung, 10.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr hat im Jahr 2018 die Genehmigung für die Aufstockung des bestehenden Gebäudes Gschwend 61 mit Einbau von Betriebslagerräumen erhalten.
Mit dem jetzt eingereichten Antrag ist geplant, im OG anstelle der Lagerräume 3 Betriebsleiterwohnungen einzubauen.
An der Kubatur sowie an der äußeren Gestaltung sind gegenüber der bisherigen Genehmigung keine Änderungen geplant.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Stellplätze:
Für das Bauvorhaben sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Wohneinheit 2 Stellplätze, somit für drei Wohneinheiten insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind 6 Stellplätze nachzuweisen.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat hatte eine rege Diskussion aus welcher folgende Erweiterung des Beschlussvorschlages erfolgt:
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind 6 Stellplätze nachzuweisen.
Die Gemeinde ergänzt einige für Sie wichtige Punkte zum Beschlussvorschlag.
3. Die Gemeinde empfiehlt ein Satteldach.
4. Die Gemeinde weist den Eigentümer darauf hin, dass neben dem Gebäude ein Wanderweg verläuft, für den er die Verkehrssicherungspflicht hat. Explizit wird auf die Dachlawinengefahr im Winter hingewiesen.
5. Die nachzuweisenden Stellplätze müssen ganzjährig zur Verfügung stehen. Derzeit trifft das nur auf drei der angegebenen Parkplätze zu, die anderen drei sind nur im Sommer nutzbar.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 16:12 Uhr