Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Gemeinderatssitzung, 13.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Straße „Alpweg Lappach“ soll öffentlich als Eigentümerweg gewidmet werden.
Die für eine Widmung notwendige schriftliche Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer, über deren Grundstücke die Straße verläuft, liegt vor.
Die Straßenbaulast für die Straße liegt beim Alpwegeverband Lappach-Salamoos.
Der Lappachweg war bisher schon öffentlich gewidmet, allerdings ausschließlich auf der Flurnummer 312/2. Auf dieser Flurnummer verläuft die Straße aber tatsächlich nicht mehr, weshalb eine neue Widmung notwendig ist.
Rechtliche Beurteilung
Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 und 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Lappach“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.
Flurnummern: 211, 211/2, 211/4, 212, 217, 218, 259, 259/1, 259/2, 260, 260/2, 263, 265, 266, 267, 288/2, 312/2 und 316/2, jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang
Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße OA 9 bei Grundstück Flurnummer 267
Endpunkt: Südliche Grenze Flurnummer 211/4
Gesamtlänge: 2,800 km
Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Lappach“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.
Flurnummern: 211, 211/2, 211/4, 212, 217, 218, 259, 259/1, 259/2, 260, 260/2, 263, 265, 266, 267, 288/2, 312/2 und 316/2, jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang
Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße OA 9 bei Grundstück Flurnummer 267
Endpunkt: Südliche Grenze Flurnummer 211/4
Gesamtlänge: 2,800 km
Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 15:45 Uhr