Widmung der Straße "Alpweg Lappach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Gemeinderatssitzung, 13.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Die Straße „Alpweg Lappach“ soll öffentlich als Eigentümerweg gewidmet werden.
Die für eine Widmung notwendige schriftliche Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer, über deren Grundstücke die Straße verläuft, liegt vor.
Die Straßenbaulast für die Straße liegt beim Alpwegeverband Lappach-Salamoos.

Der Lappachweg war bisher schon öffentlich gewidmet, allerdings ausschließlich auf der Flurnummer 312/2. Auf dieser Flurnummer verläuft die Straße aber tatsächlich nicht mehr, weshalb eine neue Widmung notwendig ist.

Rechtliche Beurteilung

Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 und 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Lappach“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.

Flurnummern: 211, 211/2, 211/4, 212, 217, 218, 259, 259/1, 259/2, 260, 260/2, 263, 265, 266, 267, 288/2, 312/2 und 316/2, jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang
Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße OA 9 bei Grundstück Flurnummer 267
Endpunkt: Südliche Grenze Flurnummer 211/4
Gesamtlänge: 2,800 km
Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Lappach“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.

Flurnummern: 211, 211/2, 211/4, 212, 217, 218, 259, 259/1, 259/2, 260, 260/2, 263, 265, 266, 267, 288/2, 312/2 und 316/2, jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang
Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße OA 9 bei Grundstück Flurnummer 267
Endpunkt: Südliche Grenze Flurnummer 211/4
Gesamtlänge: 2,800 km
Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 15:45 Uhr