Die Kläranlage an der Bolgenach wurde bekanntlich im Jahre 1998/ 99 errichtet. Sie wurde damals mit einem Fällmitteltank zur Phosphatbehandlung mit einem Fassungsvermögen von 3 m³ ausgestattet. Diese vorgehaltene Menge wäre bei einer Flach
landkläranlage dieser Ausbaugröße auch völlig ausreichend – in Balderschwang jedoch verhindern die langen Winter und die oft beeindruckende Schneelage im Bereich der Kläranlage eine halbjährliche Anlieferung des Fällmittels per Tanklastzug. Dieser Umstand hat bereits des öfteren zu Verknappung des Fällmittels auf der Kläranlage und zu sehr improvisierten Zuständen mittels beigestellten Zusatzbehältern geführt.
Bild: Fällmittelbehälter Bestand
Da es sich bei dem eingesetzten Fällmittel (Eisen-III-Chlorid) um eine stark wassergefährdende Flüssigkeit handelt, soll diesem Umstand, auch und insbesondere auf Wunsch des Klärpersonals, nunmehr abgeholfen und das vorgehaltene Fällmittelvolumen auf 6 m³ erhöht sowie die Anlagentechnik modernisiert werden.
Der damalige Ausrüster der Kläranlage, Fa. Stengelin Umwelttechnik, hat auf Betreiben des Technischen Bauamtes und nach Klärung diverser technischer Fragestellungen, nunmehr ein entsprechendes Angebot eingereicht. Dieses Angebot sieht neben dem Ersatz der Behälter auch die Erneuerung der ebenfalls über 20 Jahre alten Dosier- und Pumpentechnik nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vor und lautet zur Lieferung frei Kläranlage zunächst über 28.414 € brutto ohne Montage. Für die Montage müssen weitere rund 5.000 € angesetzt werden. Bei Mitarbeit des Bauhofes könnte dieser Satz halbiert werden.
Im vorliegenden Falle schlägt das Technische Bauamt vor, von einer regelgerechten Ausschreibung Abstand zu nehmen, weil
1. die Maßnahme als sehr dringlich eingeschätzt wird (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen),
2. im Anlagenbestand gearbeitet wird, der durch die Fa. Stengelin geliefert und eingebaut wurde,
3. keine weiteren Anbieter bekannt sind,
4. ansonsten ein Ingenieurbüro eingeschaltet werden müßte, was weitere Kosten produziert und
5. weil die Maßnahme von der Angebotshöhe in den Bereich der „freihändigen Vergabe“ fällt.
Vor diesem Hintergrund hat die Fa. Stengelin auf Nachfrage einen Nachlaß auf das o.a. Angebot in Höhe von 3 % eingeräumt, so daß das Angebot nunmehr mit 27.562 € schließt.
Schließlich hat das Technische Bauamt eine möglich Bezuschussung nach der „Richtlinie über Zuwendungen für wasserbauliche Vorhaben“ (RZWas 2018) geprüft. Die o.a. Maßnahme kann demnach nicht gefördert werden, weil es sich nicht um eine Sanierung sondern um einen Neubau des Behälters handelt. Diese Einschätzung wurde vom Sachbearbeiter am WWA so bestätigt. Zudem wären dann im Bereich der Kläranlage zukünftig weitere Bezuschussungen nicht mehr möglich, weil während der Laufzeit der RZWas nur eine Maßnahme im gleichen Bereich gefördert wird.