Bauantrag - Neubau eines Wohngebäudes mit 1 Wohneinheit; Bauherr: Josef Lipburger Bauort: Wäldle, Fl. Nr. 51, 51/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Gemeinderatssitzung, 13.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohngebäudes mit 1 Wohneinheit.

Die Größe des Gebäudes beträgt 24,50 m x 12,50 m, es entsteht ein EG + OG.
Im EG sind Stellplätze sowie Büro- u. Lagerflächen geplant.
Im OG entsteht eine Wohneinheit.

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Wäldle)

Bebauungsplan:
Gemäß Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes beträgt die zulässige Grundfläche für
das Hauptgebäude max. 190 qm;
Der Bauantrag sieht eine Grundfläche von 302,50 qm vor, es bedarf deshalb einer Befreiung von den Festsetzungen zum B-plan;
Begründet wird die Befreiung damit, dass anstelle der ursprünglich geplanten 3 Baugrundstücke nunmehr nur noch 2 Baugrundstücke geplant sind und damit insgesamt die überbaubare Fläche relativiert wird.


Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die entstehende Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen.
Im Stellflächenplan sind neben den beiden Stellplätzen im Erdgeschoss des Gebäudes noch 2 weitere Stellplätze im Freien nachgewiesen, somit insgesamt 4 Stellplätze.
Der Stellplatzpflicht ist somit Rechnung getragen.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes wird zugestimmt,
    wonach die zulässige Grundfläche überschritten wird.

3. Der Gemeinderat weist daraufhin, dass gemäß Ziffer 2.1 der Festsetzungen
    zum Bebauungsplan (Art der baulichen Nutzung) keine gewerbliche Nutzung
    in Form von Handwerksbetrieben zulässig ist.

4. Der Gemeinderat weist daraufhin, dass sich das Grundstück derzeit noch im
    Eigentum der Gemeinde befindet.
    Auf die noch festzulegenden vertraglichen Vereinbarungen wird verwiesen.  

Diskussionsverlauf

Nach längerer Diskussion beantragt Gemeinderat Konrad Jenn eine Verschiebung der Abstimmung des Bauantrags von Herrn Lipburger. Begründet dies durch die maximale Bebaubarkeit der Fläche von 190 m² und das Fehlen der Nachbarschaftsunterschriften. Familie Lipburger soll nochmal die Chance einer Nachbesserung des Bauantrags gegen werden, da dieser aufgrund der momentanen Aktenlage abgelehnt werden müsste.  

Datenstand vom 27.08.2020 15:45 Uhr