§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Oberbergalpe)
Durch den Bau des SWW-Gebäudes stimmen die Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere hinsichtlich der vorgeschlagenen Parzellierung der Grundstücke und somit auch den festgesetzten Baugrenzen nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Anstelle von 5 im Bebauungsplan vorgesehen Grundstücken wurden tatsächlich nur 3 Grundstücke parzelliert. Dadurch stimmen auch die Baugrenzen für die einzelnen nicht mehr mit dem Vorschlag des Bebauungsplans überein.
Folgende Befreiungen zum Bebauungsplan werden beantragt.
- Befreiung von der Baugrenze beim Hauptgebäude sowie beim Carport
Aufgrund der vorgenannten Tatsachen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
der Befreiung zuzustimmen;
- Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche;
der Bebauungsplan sieht eine max. Grundfläche von 180 qm für das Hauptgebäude
vor. Das geplante Gebäude weist eine Grundfläche von 260 qm auf;
Die Verwaltung schlägt vor, der Befreiung zuzustimmen, zumal die bestehenden
Gebäude im Bebauungsplangebiet Oberbergalpe teilweise ähnliche Grundflächen
aufweisen;
- Befreiung vom Dachüberstand;
Der Bebauungsplan sieht einen Mindest-Dachüberstand von 1 m vor;
Im Bauplan ist ein Dachüberstand von 0,50 m geplant.
Begründet wird die Befreiung damit, dass die Möglichkeit offen gehalten werden
soll, später die Fassade mit PV- bzw. Solarpaneelen nachzurüsten.
Um dann eine Verschattung der Elemente zu verhindern, soll der Dachüberstand
möglichst gering gehalten werden.
- Befreiung von der Anbringung von Fensterläden; anstelle dessen sind Jalousien
geplant. Begründet wird der Antrag damit, dass die Fensterläden der Architektur
des Gebäudes nicht entsprechen.
- Befreiung von der Farbe bei der Dachdeckung; anstelle der vorgeschriebenen
Farbe Rot ist eine Bedachung als Anthrazitfarbenes Blechdach geplant.
Begründet wird die Befreiung damit, dass durch die Farbe eine ruhige und
harmonische Architektur mit dem Gesamtgebäude erzielt wird.
Bei der Bebauungsplanerweiterung Oberbergalpe im Jahr 2016 wurde für diesen
Bereich als Farbe bei der Dachdeckung keine rote Farbe mehr vorgeschrieben.
Es wurde lediglich geregelt, dass nur landschaftstypische, nicht grelle und matte
Farben zu verwenden sind.
Stellplätze:
Für die entstehenden 6 Ferien-Appartements sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Appartement 1 Stellplatz, somit insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Im Bauantrag sind insgesamt 9 Stellplätze vorgesehen.