Kommunalwahlen am 15. März 2020 Berufung Wahlleiter und Stellvertreter für Gemeindewahlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Gemeinderatssitzung, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 72. Gemeinderatssitzung 10.10.2019 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Am 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen (Erster Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat und Kreistag) statt.
Für die Gemeindewahlen (Erster Bürgermeister und Gemeinderat) ist vom Gemeinderat ein Wahlleiter und Stellvertreter zu berufen.
Der Wahlleiter und sein Stellvertreter können der Erste Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied, ein Bediensteter der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft oder eine Wahlberechtigte Person der Gemeinde sein.

Rechtliche Beurteilung

Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beruft den Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Herrn Sepp Sichler zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Zum Stellvertreter wird der Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Herr Raphael Domdey berufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft den Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Herrn Sepp Sichler zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Zum Stellvertreter wird der Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Herr Raphael Domdey berufen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 15:29 Uhr