Bestellung von Referenten
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat kann Referenten benennen. Die Funktion eines Referenten definiert der Gemeinderat. In der Regel dient er durch sein Fachwissen dem Bürgermeister als zusätzlicher Berater in den Fragen des Referats. Darüber hinaus gilt er für die Öffentlichkeit auch als zusätzlicher Ansprechpartner, wenn es in seinem Themengebiet Anliegen gibt.
Es gilt zu überlegen ob die Gemeinde Balderschwang Referenten benennen möchte. In den Bereichen der Arbeitskreise würde es Sinn machen, dass der jeweilige Referent auch Mitglied des Arbeitskreises ist. Der Gemeinde steht es darüber hinaus auch frei weitere Referenten zu bestellen.
Rechtliche Beurteilung
Die Einsetzung von Referenten obliegt dem Selbstverwaltungsrecht jeder Kommune. Gesetzliche Bestimmungen hierfür gelten im Grunde genommen nicht, wenn der Gemeinderat nicht Richtlinien hierzu erlässt. Die Mustergeschäftsordnung sieht in § 3 Abs. 3 und 5 weitere Befugnisse für Referenten vor.
Beschlussvorschlag
Alternative 1:
Der Gemeinderat beschließt folgende Referenten für die Themengebiete zu bestellen:
- Tourismus: Referent: Marc Traubel
- Soziales: Referent: Anke Lässer
- Bau: Referent: Konrad Jenn
- Landwirtschaft: Referent: Michael Bilgeri
- Wege und Loipe: Referent: Erich Kohler
- Jagd: Referent: Hans Hiemer
- ???
Alternative 2:
Derzeit werden keine Referenten bestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Referenten für die Themengebiete zu bestellen:
- Tourismus: Referent: Marc Traubel
- Soziales: Referent: Anke Lässer
- Bau: Referent: Konrad Jenn
- Landwirtschaft: Referent: Michael Bilgeri
- Wege und Loipe: Referent: Erich Kohler
- Jagd: Referent: Hans Hiemer
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr