Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Sonderbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen
  Voraussetzungen für die Entwicklung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Kienle erläutert dass die Bauherren ein großes Gesamtkonzept geplant haben und auf Grund der Coronapandemie mit dem Bau des Wellnessbereiches anfangen möchten.   Für dieses aber auch für die weiteren Bauvorhaben muss eine Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Sonderbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen
  Voraussetzungen für die Entwicklung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:24 Uhr