Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.2

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des be-
  stehenden Hotels „Bergblick“ unter Berücksichtigung der besonderen landschaft-
  lichen Gegebenheiten
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
  wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender
  Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
  u nd Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des be-
  stehenden Hotels „Bergblick“ unter Berücksichtigung der besonderen landschaft-
  lichen Gegebenheiten
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
  wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender
  Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
  u nd Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:24 Uhr