Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des be-
stehenden Hotels „Bergblick“ unter Berücksichtigung der besonderen landschaft-
lichen Gegebenheiten
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender
Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
u
nd Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.