Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des be-
  stehenden Hotels „Bergblick“ unter Berücksichtigung der besonderen landschaft-
  lichen Gegebenheiten
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
  wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender
  Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
  u nd Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:24 Uhr