Bauantrag - Erweiterung Bäderhaus; Bauherr: Hotel Bergblick Bauort: Schlipfhalden 31, Fl. Nr. 302


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.3

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Erweiterung  des im Westen des Hotelbetriebes gelegenen Bäderhauses beim Hotel Bergblick, Fl. Nr. 302.

Beim bestehenden eingeschossigen Wellnessbereich erfolgt nach Norden ein Anbau mit ca. 250 qm Grundfläche. Hier entstehen ein Technikraum, Lagerräume, Dusche/WC’s sowie 2 Saunen.
Das Flachdach des bestehenden Baukörpers soll künftig als Dachterrasse (Liegefläche) genutzt werden. Im Bereich der Erweiterung entsteht auf der 2. Ebene (OG) ein Aussenpool in einer Größe von ca. 15 m x 5,30 m. Der übrige Bereich in Richtung Hotelgebäude  soll baulich aufgestockt werden, hier entsteht auf einer Fläche von ca. 300 qm ein neuer Ruhebereich, das Flachdach in diesem Bereich wird begrünt.
Gestalterisch wird die Erweiterung dem Bestandsgebäude angeglichen.  

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bilgeri bittet Bürgermeister Kienle den Punkt 2 des Beschlussvorschlages für die Versammlung zu erläutern. Bgm.  Kienle erklärt dass bei Wasserknappheit zuerst die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden muss und in solchen Situationen die Wellnessbereiche der Hotels nicht mit Frischwasser versorgt werden können. Er weist auf die Wasserknappheit von 2018 hin in der die Doserquelle beinahe versiegt ist. Auf der Agenda der Amtsperiode 2020-26 steht die generelle Wasserversorgung sehr weit oben. Ziel ist unter anderem an einer Notversorgung zu arbeiten um ein zweites Standbein neben der Doserquelle zu haben.  

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
        notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden
        Emmissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
        - Straßen- u. Verkehrslärm
        - Landwirtschaftlicher Verkehr
        - Alp- u. Weidewirtschaft
        - Feuerwehr- u. Rettungswesen
        - Schneeräumung

    b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasser-
        bedarfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen
        Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
        Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser
        über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen          
        Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
    Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
    werden können.  

3. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der fließende
    Verkehr auf der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad- u. Fußgänger-
    verkehr beim Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt wird.

4. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und
    Kreistiefbauverwaltung) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:24 Uhr