1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
Voraussetzungen erteilt:
a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden
Emmissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
- Straßen- u. Verkehrslärm
- Landwirtschaftlicher Verkehr
- Alp- u. Weidewirtschaft
- Feuerwehr- u. Rettungswesen
- Schneeräumung
b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasser-
bedarfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen
Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser
über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen
Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.
2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
werden können.
3. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der fließende
Verkehr auf der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad- u. Fußgänger-
verkehr beim Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt wird.
4. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und
Kreistiefbauverwaltung) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
verfahren zu beteiligen.