Bauantrag - Neubau eines Rinder- u. Jungviehstalles;
Bauherr: Paul Jacob
Bauort: Fl. Nr. 121
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderatssitzung, 09.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An die Gemeinderatssitzung am 18.06. wird verwiesen.
Der Bauherr beantragt den Abbruch des bestehenden Viehstalles am Rauhbach, Fl. Nr. 121 in einer Größe von 13,60 m x 8,30 m. Durch die Schneelasten in den vergangenen Jahren entspricht der bisherige Stall nicht mehr den statischen Anforderungen und der Standsicherheit.
Anstelle dessen ist ein Neubau eines Rinderstalles in einer Größe von 20,14 m x 10,64 an gleicher Stelle geplant. In einem Teilbereich des Stalles wird eine Decke eingezogen, dieser Bereich wird als Heu- bzw. Strohlager genutzt. Auf der Südseite entsteht noch ein eingeschossiger Anbau für einen Jungviehstall mit einem Pultdach in einer Größe von 12 m x 5 m.
Vom Bauherrn wurde inzwischen eine Gebäude- und Betriebsbeschreibung eingereicht. Diese Beschreibung wird der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Pläne des Bauvorhabens können im Gemeindeamt Balderschwang eingesehen werden.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Das Landwirtschaftsamt wurde bereits durch den Bauherrn vom Vorhaben informiert, eine förmliche Beteiligung erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraus-
setzung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Vorhabens
bestätigt.
2. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten bzw. das Landesamt f. Umwelt sowie die
Untere Naturschutzbehörde sind am Verfahren zu beteiligen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Kienle erläutert, dass nun bei künftigen B
auanträgen eine Gebäude- und Betriebsbeschreibung der Bauherren gefordert wird. 2. Bürgermeister Hiemer äußert seine Bedenken über die Gülleableitung zumal der Bachlauf und das Sumpfgebiet sich in unmittelbarer Nähe des Gebäudes befinden. Der Gemeinderat beschließt daher den Beschluss mit folgendem Zusatz zu ergänzen: „Die Gemeinde fordert eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Kempten & des Landwirtschaftsamtes wegen der Gülleableitung (Sickersäfte)“
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraus-
setzung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Vorhabens
bestätigt.
2. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten bzw. das Landesamt f. Umwelt sowie die
Untere Naturschutzbehörde sind am Verfahren zu beteiligen.
3. Die Gemeinde fordert eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Kempten & des Landwirtschaftsamtes wegen der Gülleableitung (Sickersäfte)
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 14:15 Uhr