Bauantrag - Umnutzung von Gästezimmern in touristisch genutzte Ferienwohnungen, Verlängerung der bestehenden Dachgaube, Anbau eines Balkones, Neubau Carport mit 5 Stellplätzen; Bauort: Wäldle 8, Fl. Nr. 47/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Herr Lässer beantragt verschieden An- u. Umbauen am bestehenden Gästehaus.

Im EG, OG und DG sind bisher je 4 Gästezimmer, somit insgesamt 12 Gästezimmer vorhanden.
Anstelle der 12 Gästezimmer sind im EG 2, im OG 3 und im DG 2 Ferienwohnungen, somit insgesamt 7 Ferienwohnungen geplant. Desweiteren ist in jedem Geschoss noch ein „Koppelzimmer“ geplant, d. h. dass das jeweilige Zimmer bei Bedarf zu den Ferienwohnungen hinzugebucht werden kann.

Auf der Südseite ist eine Schleppgaube in einer Breite von ca. 12 m vorhanden. Diese soll in Richtung Osten um 3 m verlängert werden.

Auf der Ostseite entsteht im DG ein Balkon in einer Breite von 5 m.

Nördlich des Altbaus und westlich des Gästehauses ist ein Carport für 5 Stellplätze in einer Größe von 14 m x 5 m geplant. Dieser wird mit einem Pultdach an das bestehende Gästehaus angebaut.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Wäldle“
Gemäß den Festsetzungen der Satzung ist pro Wohngebäude 1 Wohneinheit zulässig.
Da im Gästehaus künftig 7 Ferienwohnungen integriert sind, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung.


Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben nachfolgende Stellplätze nachzuweisen:

- Altbau:
  1 Betreiberwohnung (Berechnung nach altem Recht)        =  1 Stellplatz,
  4 Gästezimmer                                                                    =  4 Stellplätze,
  1 Ferienwohnung im Zwischenbau                                      =  1 Stellplatz,
  Hofladen                                                                              =  4 Stellplätze,

- Gästehaus:
  7 Ferienwohnungen                                                             =  7 Stellplätze,
  3 Koppelzimmer, je Zimmer 1 Stellplatz, somit                    =  3 Stellplätze,

somit insgesamt:                                                                    = 20 Stellplätze.

Die erforderlichen Stellplätze sind im Stellflächenplan nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Wäldle“ wird
    zugestimmt, wonach im Gästehaus künftig 7 Ferienwohnungen integriert sind.

3. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 20 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Wäldle“ wird
    zugestimmt, wonach im Gästehaus künftig 7 Ferienwohnungen integriert sind.

3. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 20 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2020 09:23 Uhr