Bauantrag - Umbau einer Radladergarage in ein Heizhaus und Anbau einer Doppelgarage; Bauort: Gschwend 49, Fl. Nr. 322/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Berghotel Ifenblick beantragt den Umbau der bestehenden Radladergarage in ein Heizhaus sowie den Anbau einer Doppelgarage im Bereich der Auffahrt es Hotels Ifenblick auf der Fl. Nr. 322/5.

Auf ca. 2/3 der Fläche der bestehenden Radladergarage ist die Heizungsanlage sowie ein Pellet-Bunker geplant. Hierfür sind verschiedene Umbauten im Inneren der Garage geplant. Der übrige Bereich im westlichen Teil des Gebäudes wird weiterhin als Garage genutzt.

Südöstlich der bestehenden Garage ist der Anbau einer Doppelgarage mit Flachdach in einer Größe von ca. 8 m x 7 m geplant. Die Einfahrt in die neue Garage erfolgt von Westen. Sowohl von Osten als auch von Süden ist die neu geplante Garage komplett einsehbar.
Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dass die Ostseite sowie die Südseite im Bereich der neu geplanten Doppelgarage angeböscht werden.

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die Ostseite sowie die Südseite im Bereich der neu geplanten Doppelgarage
     ist so anzuböschen, dass die Gebäude optisch nicht in Erscheinung treten;
   - ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  

2. Für das geplante Heizhaus ist nach Ansicht des Gemeinderates eine Kamin-
    anlage erforderlich. Diese ist im Einvernehmen mit der Gemeinde in den Plänen
    darzustellen.

3. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Die Beböschung soll in Absprache zwischen Bauherren und AK Bau so erfolgen, dass es für alle Beteiligten passt und die Bauten nicht unangenehm in Augenschein treten.
Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um eine Tektur, da ein genehmigter Bauplan für das Gebäude vorliegt.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die Ostseite sowie die Südseite im Bereich der neu geplanten Doppelgarage
     ist so anzuböschen, dass die Gebäude optisch nicht in Erscheinung treten;
   - ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  

2. Für das geplante Heizhaus ist nach Ansicht des Gemeinderates eine Kamin-
    anlage erforderlich. Diese ist im Einvernehmen mit der Gemeinde in den Plänen
    darzustellen.

3. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2020 09:23 Uhr