Bauantrag - Neubau eines Yoga- u. Seminarraumes; Bauort: Gschwend 49, Fl. Nr. 321/3 u. 322/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Berghotel Ifenblick beantragt den Neubau eines Yoga- u. Seminarraumes im Süden des bestehenden Hotelgebäudes.
Der ähnlich einem Trapez wirkende Baukörper hat eine Grundfläche von ca. 100 qm. Die Erschließung erfolgt über einen geschlossenen Verbindungsgang zum bestehenden Hotelgebäude. Bei der geplanten Dachform handelt es sich um eine Art „Mansarddach“, das Dach soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme begrünt werden. Geplant ist, den Baukörper auf Betonfundamenten aufzuständern. Der Baukörper befindet sich im Süden um ca. 4 m über dem Gelände.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung „Gschwend-Ost“.
Bezüglich der Gestaltung hat die Verwaltung im Vorfeld das Landratsamt Oberallgäu um Stellungnahme gebeten. Das Landratsamt teilt mit, dass durch die Aufständerung und die sichtbaren Betonfundamente die bauliche Anlage als Fremdkörper zu der umgebenden Bebauung erscheint. Seitens der Gemeinde sollte versucht werden, auf den Bauherrn bzw. Planer einzuwirken, damit der Baukörper ohne Aufständerung in das Gelände integriert wird. Dadurch, dass der Anbau unterhalb des Hotelgebäudes liegt, ist dieser weder Isoliert noch exponiert, so dass eine Ablehnung auf rechtlicher Ebene nur dann möglich ist, wenn durch das Bauvorhaben das Orts- u. Landschaftsbild verunstaltet wird. Ob dies im vorliegenden Fall gegeben ist, erscheint eher unwahrscheinlich.  

Zu überlegen wäre noch, ob man einen Landschaftsplaner hinzuzieht, um eine gewisse Eingrünung im Bereich der Stützen zu erreichen, damit sich der Anbau besser in das umgebende Erscheinungsbild einfügt.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die bauliche Anlage ist im Bereich der Aufständerung (Stützen) so anzu-
     böschen, dass diese optisch nicht in Erscheinung treten;
     ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  
   - Die bauliche Anlage ist farblich in Abstimmung mit der Gemeinde so zu gestalten,
     dass diese dem umgebenen Orts- u. Erscheinungsbild entspricht.

2. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat empfindet die Kubatur als sehr spannend und ist sich jedoch nicht sicher ob der gewählte Standort für diese Bauvorhaben  der Beste ist. Zudem wird zu bedenken gegeben, dass viel Fläche überbaut und nicht genutzt wird.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die bauliche Anlage ist im Bereich der Aufständerung (Stützen) so anzu-
     böschen, dass diese optisch nicht in Erscheinung treten;
     ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  
   - Die bauliche Anlage ist farblich in Abstimmung mit der Gemeinde so zu gestalten,
     dass diese dem umgebenen Orts- u. Erscheinungsbild entspricht.

2. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2020 09:23 Uhr