Widmung der Ortsstraße Oberberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Gemeinderatssitzung, 10.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die gemeindliche Straße im Neubaugebiet Oberberg ist bisher noch nicht vollständig öffentlich gewidmet. Im beigefügten Plan ist die noch zu widmende Straße rot gekennzeichnet. Die blau gekennzeichnete Straße wurde im Jahr 2012 öffentlich gewidmet.
Rechtliche Beurteilung
Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 und 46 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.
Die Widmung ist notwendig, weil die Straße dem öffentlichen Verkehr dient und zudem ist die Straße im Bebauungsplan „Oberbergalpe“ als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Straße im Baugebiet Oberberg als Ortsstraße öffentlich zu widmen.
Bezeichnung: Oberberg
Flurnummern: 27/1, 29/1 und 29/2 jeweils Teilfläche, 27/18
Anfangspunkt: Einmündung in die bereits gewidmete Ortsstraße Oberberg Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/9
Endpunkte: Westliche Grenze Flurnummer 27/18 und Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/17
Länge: 0,280 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Balderschwang
Diskussionsverlauf
Herr Erich Kohler ist zu diesem Sitzungspunk noch nicht anwesend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Straße im Baugebiet Oberberg als Ortsstraße öffentlich zu widmen.
Bezeichnung: Oberberg
Flurnummern: 27/1, 29/1 und 29/2 jeweils Teilfläche, 27/18
Anfangspunkt: Einmündung in die bereits gewidmete Ortsstraße Oberberg Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/9
Endpunkte: Westliche Grenze Flurnummer 27/18 und Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/17
Länge: 0,280 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Balderschwang
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.09.2022 14:54 Uhr