Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Gemeinderatssitzung, 10.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An die Behandlung des Bauantrages bzw. der 1. Tektur in den Gemeinderatssitzung im Oktober 2018 und November 2019 wird erinnert.
Der Bauherr hat nochmals eine 2. Tektur eingereicht, der nochmals Änderungen gegenüber der bisherigen Planung vorsieht.
Es handelt sich hierbei um geringfügige bauliche Korrekturen, die der Nutzung, den örtlichen geologischen Gegebenheiten sowie des Brandschutzes geschuldet sind. Das bisherige Brandschutzkonzept wurde weiterentwickelt und die Planung entsprechend angepasst.
Im Gebäude der Talstation (Wäldle 11 ½) wurden die beiden bestehenden Kehrgiebel im Westen und Osten neu errichtet (Ersatzbau) und mit einem Balkon geplant.
Im OG ist eine Wohneinheit für einen Hausmeister bzw. Mitarbeiter geplant.
Bei der Köpfle Alpe ist im Altbau eine Umplanung der Terrasse bzw. eine Erweiterung des 1. Untergeschosses unterhalb der Terrasse für Lager-, Technik- u. Kühlräume vorgesehen.
Im Bettenhaus ist ebenfalls eine Erweiterung im Bereich des 1. UG/Sockelgeschosses als Waschraum bzw. Lager sowie 4 Personalzimmer sowie eine Veränderung der Fluchtwege geplant. Im EG entsteht eine Betriebsleiterwohnung sowie Sanitärräume für das Personal.
Bei der Bergstation ist im 2. UG der Einbau eines weiteren Personalzimmers vorgesehen.
Bei der Schutzhütte ist eine Umplanung im Bereich Technik/Notstromaggregat erforderlich.
Weiters sind verschiedene Änderungen an den Fassaden vorgesehen.
Der beiliegende Freiflächengestaltungsplan wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Oberallgäu (Abt. Naturschutz) besprochen.
Der Bauherr wird in der Sitzung die Änderungen im Detail erläutern.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die zusätzliche Nutzung folgende Stellplätze nachzuweisen:
- Hausmeister- bzw. Mitarbeiterwohnung Talstation = 2 Stellplätze,
- Betriebsleiterwohnung Köpfle-Alpe (Bettenhaus) = 2 Stellplätze,
- 4 Personalzimmer, je Zimmer 1 Stellplatz, somit = 4 Stellplätze,
somit insgesamt: = 8 Stellplätze.
Nach Auskunft des Bauherrn werden die Stellplätze auf dem Grundstück Wäldle 11 ½, Fl. Nr. 53/4 bei der Talstation nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt.
2. Für die beantragte zusätzliche Nutzung sind 8 Stellplätze nachzuweisen.
Für die Ausweisung der Stellplätze auf dem Grundstück Wäldle 11 ½,
Fl. Nr. 53/4, sind die Stellplätze gegenüber dem Baugrundstück
rechtlich zu sichern.
Ein Stellflächenplan ist nachzureichen.
Diskussionsverlauf
Der Bauherr Ralf Kurrle ist auf der Sitzung anwesend und stellt die verschiedenen Änderungen zum Bauvorhaben vor. Auf der Tektur des Talgebäudes der Materialbahn sind zwei Giebel zu sehen, diese waren laut Herrn Kurrle im Altbestand bereits vorhanden. Einzig neu dazu kommen die zwei Balkone, die auf dem Bauplan zu sehen sind, diese müssen mit der Tektur noch genehmigt werden. Zusätzliche Stellplätze für die entstehenden Wohneinheiten müssen nachgewiesen werden.
Ausgleichsflächen für das Biotop am Hauptgebäude der Köpflehütte werden in unmittelbarer Nähe ausgewiesen, dies schildert Herr Kurrle anhand des Freiflächengestaltungsplans.
Die Maßnahmen für den Umweltschutz werden von Herrn Kurrle ebenso vorgestellt. Mit einem Blockheizkraftwerk soll zusätzlicher Strom gewonnen werden, die Kühlräume und Lüftungsanlagen werden mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Toilettenspülungen sollen durch eine Regenwasserzisterne betrieben werden.
Auch die drei Ölheizungen wurden ausgetauscht durch Pelletsheizungen.
Bezüglich der nachhaltigen Umsetzung des Bauprojektes, wünscht sich Herr Kurrle, von Seiten der Gemeinde, ein positives Schreiben an das Landratsamt.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt.
2. Lt. der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die beantragte zusätzliche
Nutzung 8 Stellplätze nachzuweisen.
Für die Ausweisung der Stellplätze auf dem Grundstück Wäldle 11 ½,
Fl. Nr. 53/4, sind die 8 Stellplätze gegenüber dem Baugrundstück rechtlich zu
sichern.
Ein Stellflächenplan ist nachzureichen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Matthias Lenz von der Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 01.09.2022 14:54 Uhr